Servicestellen der Rehaträger nach SGB IX

Bezirk Anschrift Telefon Öffnungszeiten Reha-Träger
Charlottenburg-
Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 47
10704 Berlin
030 / 865-25346 Mo. - Mi. 08:00 - 15:00
Do.         08.00 - 18:00
Fr.          08:00 - 13:00

BfA

  Knobelsdorffstr. 92
14059 Berlin
030 / 3002 - 1511 / 1512 Mo. / Do. 08:00 - 18:00
Di. / Mi.   08:00 - 15:00
Fr.           08:00 - 13:00

LVA Berlin

         
Friedrichshain-
Kreuzberg
Markgrafenstr. 62
10969 Berlin
030 / 77003 - 151 /205
                            - 324
Mo. - Do. 08:00 - 17:00
Fr.           08:00 - 15:00

Verwaltungs-BG

         
Tempelhof-
Schöneberg
Cuhlemeyerstr.2
12277 Berlin
030 / 7624 - 1170 / 1282
                            - 1284
Mo. - Mi. 08:00 - 15:00
Do.         08:00 - 16:00
Fr.          08:00 - 13:30

Unfallkasse Berlin

         
Mitte Wallstr. 9 - 13
10179 Berlin
030 / 202475 Mo. / Mi. 08:00 - 15:00
Di. / Do.  08:00 - 18:00
Fr.          08:00 - 12:00

BFA
Bundesknappschaft
LVA Berlin

         
Beratung und Unterstützung
Die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen aller Rehabilitationsträger ist eine der wichtigsten Neuerungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Sie sollen bis Ende 2002 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen. Ihre Aufgabe: Behinderte oder von Behinderungen bedrohte Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen finden hier schnelle und unbürokratische Beratung und Unterstützung. Die gemeinsamen Servicestellen informieren Sie unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären mit Ihnen den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen.

Zusammenarbeit aller Rehabilitationsträger
Sie füllen mit Ihnen die notwendigen Anträge aus, leiten sie an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter und achten auf schnelle Entscheidungen. Nach Möglichkeit werden die Entscheidungen so vorbereitet, dass der zuständige Leistungsträger unverzüglich entscheiden kann. Darüber hinaus begleiten die Servicestellen die Betroffenen bis zur Entscheidung unterstützend und koordinieren auch während der Leistungserbringung die Hilfe der verschiedener Rehabilitationsträger.

Informationen zum Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
findet Ihr auf der Seite vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.

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